er habe in dieser Zeit alles unternommen, um die Firma zu retten und z.B. finanzielle Transaktionen zu deren Gunsten getätigt. Wenn er damals im Jahr 2011 eine Kontokorrentschuld von E.________ in der Höhe von CHF 55'000.00 nicht beglichen hätte, wäre die D.________AG im Dezember 2011 Konkurs gegangen (pag. 80, Z. 284 ff.). Diese Schuld soll nun also – nachdem der Beschuldigte zuvor einräumte, er habe das von der H.________AG erhaltene Geld fast ausschliesslich für die Bezahlung privater Rechnungen verwendet – plötzlich ebenfalls mit Mitteln aus den erhaltenen Rückvergütungen beglichen worden sein (vgl. pag. 80, Z. 290 ff.).