10 gütungen kam[en] auf Vorschlag von Herrn G.________ zustande.» Keine Rede von einer Garantie, Haftung oder «Garantenpflicht», die er übernommen und die vonseiten der H.________AG in Form von «ristournes» irgendwie hätte abgegolten werden müssen. Der Beschuldigte verwahrte sich gegen den Vorwurf, das Geld veruntreut bzw. einen Straftatbestand erfüllt zu haben (pag. 78, Z. 175 ff.; pag. 79, Z. 226 f.; pag. 80, Z. 296). Warum ihn die D.________AG nun fälschlicherweise der Veruntreuung bezichtigen sollte, müsse man diese fragen.