Er machte zwar schon da mehrfach geltend, es habe sich um eine rein private Vereinbarung zwischen ihm und G.________ gehandelt und er betrachte die Quittungen nicht als «im Namen der D.________AG» (z.B. pag. 76, Z. 89 f.; pag. 77, Z. 147 f.). Danach gefragt, für welche Leistungen jeweils die Barauszahlung der H.________AG an ihn erfolgt sei, sagte er aber Folgendes (pag. 77, Z. 125 ff.): «Erstens war dies eine Aushandlung von Spezialtarifen und besonderen Zahlungskonditionen zwischen Herrn G.________ und mir. Dies auf privater Basis. Diese Aushandlung der Rückver-