9.2 Bei den Aussagen des Beschuldigten fällt auf, dass er in der ersten Einvernahme vom 16. Oktober 2012 (und dann mehr als zwei Jahre lang) nichts von irgendeiner Stellung als Garant, die er gegenüber G.________ bzw. der H.________AG eingenommen habe, sagte. Unumwunden räumte er auf die Frage, was er mit der von der H.________AG erhaltenen Summe gemacht habe, ein, das Geld für private Zwecke verwendet zu haben (pag. 76, Z. 73 ff.: «[…] Ich habe die ganze Summe für private Rechnungen verwendet, das trifft so zu.»). Er machte zwar schon da mehrfach geltend, es habe sich um eine rein private Vereinbarung zwischen ihm und G.______