Die grossen Umsätze erzielte die H.________AG dank der Auftragsentlöhnungen der D.________AG, welche die Temporärarbeitskräfte bei ihr auslieh. Es wäre alles andere als logisch, eine Rückvergütung nicht der umsatzgenerierenden Unternehmung, sondern einer Privatperson gutzuschreiben und auszuzahlen.