Zudem ging es nicht um irgendwelche unwichtige, nebenbei unterzeichnete Bestätigungen. Die Quittungen bescheinigen die Auszahlung erheblicher Barbeträge, wurden von beiden Geschäftsmännern eigenhändig unterschrieben und nicht nur einmalig, sondern über Jahre hinweg in genau dieser Form ausgestellt. Anders als bei G.________ («Directeur») ist zwar im Bereich der Unterschrift des Beschuldigten dessen Organstellung nicht erwähnt. Auf der ersten Quittung ist aber unmittelbar oberhalb von Name und Unterschrift des Beschuldigten nochmals ausdrücklich die D.________AG genannt.