9. Würdigung der Kammer 9.1 Wie die Vorinstanz sieht auch die Kammer bereits in den sechs vom Beschuldigten eigenhändig unterschriebenen Quittungen einen gewichtigen Hinweis darauf, dass das von ihm entgegengenommene Geld nicht für ihn privat bestimmt gewesen sein konnte und ihm dies auch bewusst war. Adressatin ist auf allen Quittungen die D.________AG mit der im ganzen Zeitraum gültigen Geschäftsadresse J.________ (Adresse).