Kein Zufall sei indessen gewesen, dass dies nach der Freistellung gewesen sei. Er habe sich Sorgen um die Zukunft gemacht und sei krank gewesen (pag. 653, Z. 25 ff.). Die SMS von G.________ vom 14. August 2012 sei ein Konstrukt. Man habe damals sein Handy beschlagnahmt, als er in einem Krankheitszustand gewesen sei. An diesem Tag soll ihm G.________ in einem Wortlaut geschrieben haben, wie er sonst nie mit ihm geredet habe. Das sei eine Abrechnung der Mitaktionäre gewesen (pag. 653, Z. 1 ff.).