__ gemacht habe und gerade gestanden hätte, wenn es schief gegangen wäre. Genau diese Position, die er gegenüber der relativ kleinen Firma von G.________ mit hohen Ausständen gehabt habe, sei für ihn eine Garantenstellung (pag. 652, Z. 26 ff.). Er (der Beschuldigte) habe die Gelder einfach auf sein (eigenes) Konto einbezahlt. Ob er sie auch bei den Steuern angegeben habe, wisse er nicht mehr (pag. 654, Z. 13 f.). Gefragt nach der am 13. August 2012 erfolgten Zahlung von CHF 10'000.00 sagte er aus, dieser Betrag habe ihm zugestanden.