__ persönlich gesagt habe, für die Ausstände gerade zu stehen, ihn womöglich gegenüber anderen Lieferanten etwas zu bevorzugen (pag. 652, Z. 1 ff.; pag. 654, Z. 9 ff.). Bei Ausständen habe sich G.________ immer bei ihm und nicht bei der Buchhaltung gemeldet. So sei die Beziehung gewesen (pag. 652, Z. 11 f.). Dass das Ganze (mit der «Garantenpflicht») nachgeschoben sei, wies er zurück. Man könne sich streiten, ob das Wort «Garant» richtig sei. Er sei die Person gewesen, die das Business mit G.________ gemacht habe und gerade gestanden hätte, wenn es schief gegangen wäre.