7 In der Berufungsverhandlung wurde der Beschuldigte nochmals zur Sache befragt (pag. 650 ff.), wobei er seine bisherigen Aussagen als korrekt bestätigte (pag. 651, Z. 7) und zusammengefasst Folgendes aussagte: Er habe die erhaltenen Gelder für nichts Spezielles gebraucht, sondern einfach als zusätzliches Einkommen verwendet (pag. 651, Z. 10 f.).