7. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Die Vorinstanz hat die Eckpunkte zur Firmengeschichte der D.________AG unter dem Titel «Vorbemerkungen» festgehalten (pag. 523, S. 7 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Auf diese zutreffenden und unbestrittenen Feststellungen kann verwiesen werden.