Er habe, als er bereits von der D.________AG freigestellt gewesen sei, von G.________, Direktor der H.________AG, CHF 10'000.00 in bar als Akontozahlung für eine «Ristourne» bzw. als Umsatzrückvergütung für die von der D.________AG an die H.________AG ausbezahlte Auftragsentlöhnung entgegengenommen und für sich behalten, anstatt diese der D.________AG zukommen zu lassen.