- am 9. Februar 2011 in der Höhe von CHF 22'299.15 für die 2010 von der D.________AG an die H.________AG ausbezahlten Auftragsentlöhnung von CHF 921'072.15 sowie - am 27. April 2012 – als damaliger Verwaltungsratsvizepräsident und Geschäftsführer der D.________AG – in der Höhe von CHF 29'526.00 für die ausbezahlte Auftragsentlöhnung. Zudem wird dem Beschuldigten eine weitere Veruntreuung, begangen am 13. August 2012, zur Last gelegt. Er habe, als er bereits von der D.________AG freigestellt gewesen sei, von G.___