369 ff.). Konkret geht es um die Entgegennahme folgender Beträge (jeweils inklusive Mehrwertsteuer): - am 17. September 2008 in der Höhe von CHF 30'349.65 für die 2007 von der D.________AG an die H.________AG ausbezahlten Auftragsentlöhnung von CHF 1'410'299.40; - am 1. Juli 2009 in der Höhe von CHF 38'548.25 für die 2008 von der D.________AG an die H.________AG ausbezahlten Auftragsentlöhnung von CHF 1'791'275.05; - am 27. Januar 2010 in der Höhe von CHF 49'853.50 für die 2009 von der D.________AG an die H.________AG ausbezahlten Auftragsentlöhnung von CHF 1'853'290.60;