Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 21. Dezember 2017 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Freisprüche von der Anschuldigung der ungetreuen Geschäftsbesorgung, angeblich mehrfach begangen am 08.03.2011, 03.06.2011 und am 13.06.2011 sowie der Urkundenfälschung, angeblich begangen am 13.10.2011; 2. der Einstellung des Widerrufsverfahrens betreffend Urteil des Untersuchungsrichteramts I Berner Jura-Seeland vom 20.01.2009; 3. der weiteren Verfügung, wonach die beschlagnahmten Gegenstände als Beweismittel bei den Akten verbleiben.