3. Es sei Herrn A.________ für den zusätzlichen Freispruch vom Vorwurf der Veruntreuung eine angemessene Entschädigung gestützt auf die im erstinstanzlichen Verfahren eingereichte Kostennote vom 15. Dezember 2017 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte auszurichten. 4. Das Urteil sei aufzuheben hinsichtlich der Herrn A.________ auferlegten anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 7'419.40 an den Kanton Bern und die erstinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen.