1.1. Herr A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der ungetreuen Geschäftsbesorgung, angeblich begangen mehrfach in C.________ z.N. der D.________AG am 8. März 2011, am 3. Juni 2011 und am 13. Juni 2011, 1.2. Herr A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Urkundenfälschung, angeblich gemeinsam mit E.________ begangen am 13. Oktober 2011 in C.________, unter Ausrichtung einer Entschädigung an Herrn A.________ von CHF 4'508.20 (inkl. Auslagen und MWST) für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte,