4. Anträge der Parteien Für die oberinstanzliche Hauptverhandlung musste sich Rechtsanwalt B.________ aus gesundheitlichen Gründen und im Einverständnis mit dem Beschuldigten durch Rechtsanwältin F.________ substituieren lassen (vgl. Substitutionsvollmacht vom 8. Februar 2019, pag. 619). Diese stellte in der oberinstanzlichen Verhandlung für den Beschuldigten die folgenden Anträge (pag. 656 und 661 f.): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts vom 21. Dezember 2017 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als