3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 18. Februar 2019, pag. 624) sowie ein aktueller Leumundsbericht samt Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse und einem Auszug aus dem Betreibungsregister, datierend vom 1. Februar 2019 (pag. 624 ff.) über den Beschuldigten eingeholt. Weiter befragte die Kammer den Beschuldigten in der Verhandlung vom 8. März 2019 nochmals zur Person und zur Sache (pag. 650 ff.).