_ zum Nachteil der D.________AG, freizusprechen. Weiter verlangte er, das Urteil sei hinsichtlich der ihm auferlegten anteilsmässigen Verfahrenskosten und deren Verrechnung mit der Entschädigung aufzuheben. Die erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen und ihm sei eine Entschädigung für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im erstinstanzlichen Verfahren (gemäss eingereichter Kostennote vom 15. Dezember 2017) sowie für die entstandenen Verteidigungskosten im Berufungsverfahren auszurichten (pag. 598 f.).