2 Verfahrenskosten mit dem Entschädigungsanspruch (Ziff. IV.2 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 510). Nebst der Feststellung, dass die nicht angefochtenen Teile des erstinstanzlichen Urteils in Rechtskraft erwachsen seien, beantragte der Beschuldigte, das angefochtene Urteil sei hinsichtlich der ausgesprochenen Sanktion aufzuheben und er sei vom Vorwurf der Veruntreuung, angeblich mehrfach begangen in C.________ zum Nachteil der D.________AG, freizusprechen.