2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 22. Dezember 2017 fristgerecht Berufung an (pag. 513). Die vom 27. Juli 2018 datierende schriftliche Urteilsbegründung (pag. 517 ff.) wurde den Parteien mit Verfügung 30. Juli 2018 zugestellt (pag. 591 f.). Die Berufungserklärung des Beschuldigten vom 17. August 2018 (pag. 597 ff.) ging form- und fristgerecht beim Obergericht des Kantons Bern ein. Darin beschränkte der Beschuldigte die Berufung auf den Schuldspruch wegen Veruntreuung zum Nachteil der D.________AG, die dafür ausgesprochene Strafe (Ziff.