Sie verurteilte ihn gestützt auf die einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, unter Aufschub des Vollzugs und Festsetzung der Probezeit auf 3 Jahre, sowie zu den auf den Schuldspruch entfallenden, auf CHF 7'419.40 bestimmten Verfahrenskosten (Ziff. II des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 509). Das Widerrufsverfahren betreffend das Urteil des Untersuchungsrichteramts I Berner Jura-Seeland vom 20. Januar 2009 stellte die Vorinstanz ein, wobei sie die Verfahrenskosten dem Kanton Bern auferlegte und auf die Ausrichtung einer Entschädigung verzichtete (Ziff.