3. Zur Bezahlung von 4/5 der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 21‘341.00, ausmachend CHF 17‘072.80. 4. Zur Bezahlung von 4/5 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 5‘000.00, ausmachend CHF 4‘000.00. V. 1. Die amtliche Entschädigung und das volle Honorar des amtlichen Verteidigers von A.________, Fürsprecher F.________, wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: