52 26. Verfahrenskosten im Zivilpunkt Im Verhältnis zum gesamten Verfahren ist der Aufwand für die Beurteilung der Zivilklage verhältnismässig gering. Es rechtfertigt sich daher weder erst- noch oberinstanzlich Verfahrenskosten auszuscheiden. VI. Kosten und Entschädigung