190 StGB fehlt. Die Basisgenugtuung ist aufgrund der langen Dauer, der Häufigkeit sowie der Fülle und Intensität der vollzogenen Handlungen angemessen, konkret um CHF 10‘000.00, auf eine konkret auszusprechende angemessene Genugtuung von CHF 20‘000.00 zu erhöhen. Das Gericht hat sich hierbei an entsprechenden Vergleichsfällen der Genugtuungspraxis orientiert (vgl. BAUMANN/ANABITARTE/MÜLLER GMÜN- DER, Genugtuungspraxis Opferhilfe, in: Jusletter 01.06.2015, insbesondere S. 17 Ziff. 81). […]