Die an C.________ vollzogenen sexuellen Handlungen stellen einen massiven Eingriff in ihre sexuelle Integrität dar. Der Missbrauch erfolgte im Alter von 11 bis 13 Jahren und C.________ war folglich noch weit von der Schutzaltersgrenze entfernt. Die Übergriffe erfolgten über einen langen Zeitraum von rund 2 ½ Jahren. Dabei vollzog der Beschuldigte – nebst Küssen und Petting – an C.________ Oralsex, liess sich von ihr oral befriedigen und steckte ihr sowohl den Finger als auch die Eichel in ihre Vagina. Das Eindringen mit der Eichel verursachte C.________ Schmerzen. Der Beschuldigte nutzte das Vertrauen von C._____