__ den Film schauen musste, obwohl sie dies nicht wollte. In Anbetracht des Umstandes, dass das Zeigen des pornografischen Materials nur als «Vorspiel» zu den danach vorgenommenen sexuellen Handlungen zu betrachten ist, würde die Kammer hierfür eine Strafe von rund 1 Monat als angemessen erachten, was – in Anwendung des Asperationsprinzips – zu einer moderaten Erhöhung der Einsatzstrafe resp. vorläufigen Gesamtstrafe führen würde.