Der Umstand, dass der Beschuldigte in W.________ rund 40 Übergriffe auf die Straf- und Zivilklägerin verübte und sein Vorgehen während 2.5 Jahren durchzog, zeugt von einer beträchtlichen kriminellen Energie. Die Intensität der Übergriffe ist als erheblich zu bezeichnen (insb. Oralverkehr und vaginale Penetration mit der Eichel), zumal die Penetration mit der Eichel für die Straf- und Zivilklägerin schmerzhaft war und es ihr aufgrund des Oralverkehrs (Penis im Mund) übel wurde.