dass der Therapiebericht von Frau Dr. H.________ besonders vorsichtig zu würdigen ist, da die Therapeutin in ihrem Bericht bereits von der Täterschaft des Beschuldigte ausgegangen ist. Hinsichtlich der im Bericht gestellten Diagnosen und erwähnten Symptomen besteht für die Kammer jedoch kein Anlass, an diesen zu zweifeln, zumal sie mit dem Bericht von Frau Dr. J.________ vom 31. Januar 2017 übereinstimmen. Aus dem Bericht der aktuellen Therapeutin geht im Übrigen auch hervor, dass C.________ offenbar keinen Kontakt mehr zur Mutter pflegen kann und von dieser auf die Strasse gestellt wurde.