13. Pornografie 13.1 Theoretische Ausführungen Hinsichtlich der theoretischen Grundlagen zur Pornografie nach Art. 197 Abs. 1 StGB kann vollumfänglich auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 531, S. 81 der Urteilsbegründung). 13.2 Subsumtion Die Vorinstanz hielt in ihrer Subsumtion Folgendes fest (pag. 531 f., S. 81 f. der Urteilsbegründung): Die von C.________ geschilderte Filmszene, die ihr der Beschuldigte gezeigt habe, stellt Pornografie im Sinne des Gesetzes dar.