41 weiss oder zumindest in Kauf nimmt, dass das Kind unter 16 Jahre alt ist. Nicht entscheidend sind die Motive des Täters (MAIER, a.a.O., N. 21 Art. 187 StGB). 12.2 Subsumtion AKS Ziff. I.1.1 (Brüste anfassen und aufs Gesäss schlagen verbunden mit der Aussage, er «brätsche» sie) Es ist beweismässig erstellt, dass der Beschuldigte die Brüste der Straf- und Zivilklägerin 1 berührte, ihr auf das Gesäss schlug und ihr dabei sagte, er «brätsche» (= Geschlechtsverkehr vollziehen) sie.