ein Zungenkuss; Umarmung mit Küssen während einer längeren Zeit, ohne dass die Zunge in den Mund des Opfers eindringt und der Griff an das nackte Gesäss eines Kindes, wenn relativ stark zugepackt wird. Keine sexuellen Handlungen dagegen sind etwa ein leichter Klaps aufs Gesäss, das sich nackt zeigen und obszöne Gesten oder Reden. Die Erheblichkeit muss – wie bereits erwähnt – in Zweifelsfällen nach den Umständen des Einzelfalles relativ, etwa nach dem Alter des Opfers oder dem Altersunterschied zum Täter, bestimmt werden. Dies gilt insbesondere bei der Beurteilung des sexuellen Charakters von Küssen.