beim ihm verlängert und damit das Risiko, entdeckt zu werden, erhöht (was klar gegen den erhobenen Vorwurf spreche), ist dem erneut entgegenzuhalten, dass er mit dem Türe schliessen und Store runterlassen genügend Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat. 11.6.3 Fazit Gestützt auf die glaubhaften Aussagen der Straf- und Zivilklägerin 1 ist für die Kammer erwiesen, dass der Beschuldige ihr in der Zeit zwischen dem 1. März 2013 bis 30. Juni 2015 mehrmals einen Film mit drei jungen Frauen zeigte, worin die eine in Unterwäsche aus Bonbons unter der Dusche stand und die beiden an-