Soweit der Beschuldigte schliesslich vorbringt, das gemeinsame Pornoschauen hätte die Aufenthaltsdauer von C.________ beim ihm verlängert und damit das Risiko, entdeckt zu werden, erhöht (was klar gegen den erhobenen Vorwurf spreche), ist dem erneut entgegenzuhalten, dass er mit dem Türe schliessen und Store runterlassen genügend Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat.