Die Handlungen im Film beschrieb die Straf- und Zivilklägerin so: Zwei jungen Frauen hätten einer anderen jungen Frau, welche in Unterwäsche unter der Dusche gestanden sei, Bonbons vom Köper gegessen. Auffallend ist, dass der Straf- und Zivilklägerin 1 bei der Schilderung der Filmhandlungen teilweise der nötige Wortschatz fehlte. Sie konnte den Inhalt des Films aber dennoch recht gut beschreiben.