Dass die Mutter einen Vorfall in einem Haus, in welchem C.________ noch nie in ihrem Leben war, erfunden und mit ihrer Tochter einstudiert haben soll, ergibt absolut keinen Sinn. Die Vorinstanz hält hierzu zutreffen fest, dass ein solches Vorgehen überaus riskant und zudem vollkommen unnötig wäre, da für eine falsche Anschuldigung gegen den Beschuldigten kein Bedarf für diesen zusätzlichen, einmaligen Vorfall bestanden hat. Im Übrigen sei hier auf Ziff. 10 verwiesen, wo ausführlich dargelegt wurde, dass die Vorwürfe kaum erfunden sein können und eine Falschbezichtigung auszuschliessen ist.