So ist denkbar, dass ihr in diesem Zeitpunkt nicht alle Vorfälle präsent waren bzw. dass ein Vorfall bei den Schilderungen vergessen ging, was angesichts der Vielzahl an Übergriffen auch nicht erstaunlich wäre. Andererseits hält die Vorinstanz zu Recht fest, dass es Vertrauen und Zeit braucht, um einer fremden Person gegenüber sämtliche intimen Ereignisse offenlegen zu können. Die Straf- und Zivilklägerin 1 führte hierzu auf Nachfrage denn auch selber aus, dass sie in der ersten Einvernahme nichts davon erzählt habe, da es ihr damals noch nicht möglich gewesen sei (vgl. pag. 45, 2. Videoeinvernahme ab 14:22:55).