34 überzeugen die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin 1 auch hier sowohl durch einen hohen Detaillierungsgrad als auch durch Originalität. Sie erwähnte wiederum das «Store runterlassen» bzw. dass diese allenfalls schon unten gewesen seien und führte beispielsweise aus, dass der Beschuldigte sie an den Haaren genommen und ihr gezeigt habe, wie «das» (Oralverkehr) geht, wobei sie auch diesbezüglich eigene Empfindungen schilderte (es sei ihr schlecht geworden, zum Erbrechen, als sie den Penis im Mund gehabt habe;