Im Anschluss suchte er dann eine Erklärung und sagte aus, einmal sei die Straf- und Zivilklägerin 1 weinend ins Schlafzimmer gekommen, da sie (die Straf- und Zivilklägerin 1) Angst gehabt habe, da ihre Mutter so geschrien habe. K.________ sei dann mit dem Bademantel rausgegangen und habe dies der Tochter vielleicht so erklärt, er wisse es nicht (pag. 77 Z. 197 ff.). Die Vorinstanz hält zutreffend fest, dass es absurd erscheint, dass K.______