30 chen) und auch nicht anzunehmen ist, dass sich die Mitarbeiter jeweils den ganzen Montagnachmittag in der Wohnung des Beschuldigten aufhielten. Was das angebliche Schweigegeld anbelangt, bestritt der Beschuldigte in der oberinstanzlichen Verhandlung nicht mehr, dass er den beiden Mädchen Geld gegeben habe. Er habe ihnen das Geld aber nur deshalb gegeben, damit sie sich etwas kaufen könnten, keineswegs aber habe es sich um Schweigegeld gehandelt.