fliegen kann. Zwar mag es zutreffen, dass der Beschuldigte Frau K.________ nicht über 2.5 Jahre hinweg jeden Montag von der Wohnung in W.________ fernhalten konnte. Mit den erwähnten Sicherheitsmassnahmen (insbesondere dem Türe schliessen und Store runterlassen) konnte er aber ohne weiteres bewerkstelligen, dass die Übergriffe von der Mutter nicht entdeckt werden. Die Behauptung, dass jeweils 6 bis 8 Mitarbeiter in der Wohnung zugegen gewesen seien, ändert nichts daran, zumal dies in keiner Weise belegt ist (mittels Zeugenaussagen oder derglei-