Schliesslich sprechen aber eben auch die glaubhaften Aussagen der beiden Strafund Zivilklägerinnen gegen erfundene Vorwürfe (vgl. oben). Es ist nicht davon auszugehen, dass die beiden Mädchen die Vorfälle über alle Einvernahmen immer wieder gleich und übereinstimmend hätten schildern können, wenn es sich nicht um selbst erlebte Geschehen handeln würde. Dass Frau K.________ und die beiden Straf- und Zivilklägerinnen derart viele unterschiedliche Vorfälle – innert kurzer Zeit – hätten erfinden und abspracheweise zu Protokoll geben können, ist schlicht nicht vorstellbar.