Vielmehr gab sie immer klar zu verstehen, dass sie die Vorfälle selber nicht mitbekommen habe. Ferner hat sie auch zugegeben, dass sie auf die monatlichen Zahlungen des Beschuldigten angewiesen gewesen sei, was sie nicht gemusst hätte und ohne weiteres hätte bestreiten können. Auch dieses Verhalten spricht eindeutig gegen eine Falschbezichtigung. Schliesslich sprechen aber eben auch die glaubhaften Aussagen der beiden Strafund Zivilklägerinnen gegen erfundene Vorwürfe (vgl. oben).