__ erfunden haben soll. Weiter lässt auch das Verhalten der Mutter der Straf- und Zivilklägerinnen nicht die geringsten Anzeichen für einen eigentlichen Rachefeldzug gegenüber dem Beschuldigten erkennen. Diese sprach zu Beginn ihrer polizeilichen Einvernahme nämlich zunächst über 1.5 Stunden einzig von sich und den Beziehungsproblemen mit dem Beschuldigten, stellte also sich selber in den Mittelpunkt. Hätte sie den Beschuldigten zu Unrecht der sexuellen Übergriffe belasten wollen, so wären ihre Aussagen mit Sicherheit zielgerichteter gewesen, d.h. sie wäre umgehend auf die Missbrauchsvorwürfe zu sprechen gekommen.