Keinen Sinn ergibt weiter, dass die Mutter die gravierenderen Vorfälle mit der jüngeren, intellektuell deutlich weniger weit entwickelten Tochter erfunden haben soll. Wären die Vorwürfe erfunden, so wäre es nämlich viel naheliegender gewesen, die gravierenderen Anschuldigungen mit der reiferen Tochter D.________ abzusprechen (geringeres Risiko von widersprüchlichen Aussagen). Sinnwidrig erschient schliesslich, dass die Mutter einen Vorfall in der Wohnung der Lebenspartnerin des Beschuldigten in V.________ erfunden haben soll.