Das ist hier aber nicht der Fall (vgl. die etlichen angeklagten Sachverhalte). Es erscheint nicht realistisch, dass Frau K.________ eine solche Vielzahl an Vorfällen mit derart vielen unterschiedlichen Details und Nebensächlichkeiten erfunden und dann mit den Töchtern einstudiert haben soll, zumal ein solches Vorgehen das Risiko sich widersprechender Aussagen enorm erhöht. Die Vorinstanz