Es trifft wohl zu, dass K.________ in ihren Gefühlen verletzte wurde und sie nach der Trennung existenzielle Ängste hatte und daher zunächst weiterhin Geldzahlung vom Beschuldigten forderte. Dass sie deswegen aber ihre Töchter instrumentalisiert und mit diesen erfundene Vorwürfe einstudiert haben soll, erscheint wenig wahrscheinlich. Denn bereits die Art und der Umfang der Anschuldigungen sprechen - wie die Vorinstanz zutreffend ausführt - klar gegen eine erfundene Geschichte.