10. Mögliche Falschbezichtigung (Vorwurf der Erpressung/Rache) Die Vorinstanz hat die Argumentation des Beschuldigten, wonach die Mutter der beiden Straf- und Zivilklägerinnen die Anschuldigungen erfunden habe, um sich für die Beendigung der Beziehung und die verlorene finanzielle Unterstützung zu rächen bzw. um vom Beschuldigten Geld zu erpressen, auf überzeugende Art und Weise widerlegt; darauf kann verwiesen werden (pag. 493 ff., S. 43 ff. der Urteilsbegründung). Es trifft wohl zu, dass K.______